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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand gemäß vorliegender AGB-Unterlage.

Nachfolgend findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 4x4 Scout Tours für Anmeldung, Durchführung, Änderungen und Rücktritt im Zusammenhang mit den angebotenen Reisen.

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer 4x4 Scout Tours den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung muss auf dem vorgesehenen Formblatt erfolgen. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Reisebestätigung und bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zustande.

Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt der Reiseteilnehmer zugleich die verbindliche Anmeldung weiterer aufgeführter Teilnehmer sowie die Kenntnisnahme dieser Reisevertragsbedingungen.

2. Bezahlung

Bei Selbstanreise mit eigenem Fahrzeug ist mit der schriftlichen Anmeldung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Reisepreises je Teilnehmer zu leisten. Bei Fluganreise mit Mietfahrzeug während der Reise beträgt die Anzahlung 40 %.

Der Restbetrag ist wie in Reisebestätigung bzw. Rechnung angegeben zu zahlen, sobald feststeht, dass die Reise bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl stattfindet. Diese Information erfolgt spätestens 40 Tage vor Reisebeginn. Spätester Zahlungseingang ist 30 Tage vor Reisebeginn.

Bei Anmeldung weniger als 44 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Bei Anmeldung bis 7 Tage vor Reisebeginn ist die Zahlung vor Reisebeginn durch eine Bestätigung der Bank nachzuweisen.

Sollten Reiseunterlagen wider Erwarten nicht fristgerecht eingehen, hat sich der Reiseteilnehmer unverzüglich mit 4x4 Scout Tours in Verbindung zu setzen.

3. Leistungen

Gegenstand des Reisevertrages sind die jeweils gültige Reisebestätigung sowie die Reisebeschreibung mit Preisen und Leistungen unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Reise.

Änderungen durch den Kunden oder durch 4x4 Scout Tours sind nur wirksam, wenn sie gegenseitig bestätigt wurden; dies sollte möglichst in Schriftform erfolgen.

4. Leistungsänderungen

Notwendige Änderungen einzelner Reisedetails nach Vertragsschluss können sich auch kurzfristig ergeben, etwa bei Fährterminen oder Unterkünften. Solche Änderungen dürfen nicht treuwidrig sein und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht grundlegend verändern.

Über nicht nur geringfügige Änderungen wird der Kunde informiert und erhält mit einer Frist von 10 Tagen die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt.

Ein Kündigungsrecht bei erheblichen Leistungsänderungen sowie Ansprüche wegen unzumutbarer Leistungsänderungen oder mangelhafter Leistungen bleiben unberührt.

5. Preisänderungen

Preise und Leistungen in Druckwerken und auf Internetseiten entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung bis zum Widerruf. Für offensichtliche Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.

Maßgeblich ist der Reisepreis laut Reisebestätigung bzw. Rechnung. Zusatzversicherungen sind nur enthalten, wenn sie gesondert gebucht und ausgewiesen wurden.

Preisänderungen wegen unvorhersehbarer Mehrkosten, etwa durch Treibstoffzuschläge, Gebühren oder Wechselkurse, richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und sind nur unter den in den AGB genannten Voraussetzungen zulässig.

Wird ein gebuchtes Einzelzimmer nicht bereitgestellt, ist der EZ-Zuschlag zu erstatten oder ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung bereitzustellen. Für Fährüberfahrten gelten die Bedingungen des jeweiligen Transporteurs.

6. Rücktritt oder Umbuchung des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

  • bis 45 Tage vor Reisebeginn: Erstattung aller geleisteten Zahlungen
  • ab 44 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
  • ab 30 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises
  • bei Nichterscheinen ohne vorherige Annullierung: 100 % des Reisepreises

Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Reiseteilnehmer kann unter den in den AGB genannten Voraussetzungen auch einen Dritten in den Vertrag eintreten lassen. Bei Umbuchungen kommt mit der Neubestätigung ein neuer Reisevertrag zustande.

7. Rücktritt und Kündigung durch 4x4 Scout Tours

4x4 Scout Tours ist unter den in den AGB geregelten Voraussetzungen zum Rücktritt vor Reisebeginn berechtigt, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei unvorhersehbaren Umständen im Reiseland oder bei Nichtzahlung des Reisepreises.

Nach Reisebeginn ist ein Rücktritt insbesondere möglich bei nachhaltiger Störung des Reiseverlaufs, Gefährdung anderer Teilnehmer, irreparablen Schäden an Fahrzeugen oder schwerwiegender Erkrankung, soweit die Durchführung der Reise dadurch unzumutbar oder unmöglich wird.

8. Haftung und Gewährleistung des Reiseveranstalters

4x4 Scout Tours haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die sorgfältige Reisevorbereitung, Abwicklung und die Richtigkeit der Reisebeschreibung.

Für Schäden aus Unfällen oder Sachschäden im Zusammenhang mit dem eigenen Fahrzeug des Reiseteilnehmers gelten die jeweiligen Versicherungs- und Regulierungsvorschriften, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.

Wichtiger Hinweis

Die Reisen können unter anderem folgende Bestandteile beinhalten:

  • Beförderung mit Fährschiffen verschiedener Dienstleister
  • Fahrten auf und abseits befestigter Straßen
  • Durchfahrung und Querung von Geländehindernissen
  • Durchquerung von Wüstengebieten
  • Aktivitäten beim Bergen von Fahrzeugen
  • Campaktivitäten

9. Mitwirkungspflicht des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei Störungen und Widrigkeiten im Reiseverlauf nach besten Kräften mitzuwirken, Schäden möglichst gering zu halten und Beanstandungen der Reiseleitung unverzüglich mitzuteilen.

Den Anweisungen der Reiseleitung, die der unbeeinträchtigten Durchführung der Reise dienen, ist Folge zu leisten.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber 4x4 Scout Tours geltend zu machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Pass-, Zoll-, Ausrüstungs- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseteilnehmer ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften der Reiseländer verantwortlich, insbesondere für Pass-, Visa-, Ausrüstungs- und Straßenverkehrsvorschriften.

Hinweise von 4x4 Scout Tours dienen als Hilfestellung und begründen keinen eigenständigen Schadensersatzanspruch.

12. Versicherungen

In den Reiseausschreibungen sind Kosten für Versicherungen für Personen, Gepäck und KFZ nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind Versicherungen für ärztliche Versorgung, Rechtsschutz, Kfz-Schutz sowie Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages.

14. Gerichtsstandvereinbarung

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reiseteilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgeblich, soweit nicht die in den AGB genannten Ausnahmefälle vorliegen.

Kontakt

Telefon: 0152-31863775
E-Mail: info@4x4-scout-tours.de

Anschrift

Zum Alten Gut 12
06618 Naumburg

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